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Rauchmelderpflicht Bayern

seit 25. September 2012 für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017 mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern…

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