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Rauchmelderpflicht Bayern

  • seit 25. September 2012
  • für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
  • geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

Wir installieren Ihnen gerne in Ihrem Heim die verpflichteten Rauchmelder, damit Sie gesetzlich abgesichert und in Zukunft sicherer in Ihrem Heim leben können.

Für weitere Informationen Rufen Sie uns an oder informieren Sie sich unter http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-bayern/

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