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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.    Allgemeines/Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Thomas Wolf  GmbH (nachfolgend „Fa. Thomas Wolf GmbH“ genannt) sind Bestandteil aller Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. Thomas Wolf GmbH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die zukünftigen Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Thomas Wolf GmbH und dem Käufer, ohne dass es eines besonderen, erneuten Hinweises bedarf.
  2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Hinweisen des Käufers auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich hiermit widersprochen.

II.   Angebote

  1. Die Angebote der Fa. Thomas Wolf GmbH sind freibleibend. Insbesondere sind wir berechtigt, statt des bestellten Materials gleichartiges und gleichwertiges Material zu liefern. Technische Änderungen bleiben uns ausdrücklich vorbehalten.
  2. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

III.  Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise der Fa. Thomas Wolf GmbH gelten zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe. Die jeweiligen Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes mit dem Käufer vereinbart ist.
  2. Der Käufer hat nach Erhalt, sämtliche Rechnungen der Fa. Thomas Wolf GmbH unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Einwendungen gegen die durch die Fa. Thomas Wolf GmbH erstellten Rechnungen sind nach Zugang schriftlich gegenüber der Fa. Thomas Wolf GmbH zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der jeweiligen Rechnung.

IV.  Versand, Abnahme

  1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die zum Versand bereitgehaltene Ware muss – nachdem die Fa. Thomas Wolf GmbH dem Käufer die Bereitstellung der Ware mitgeteilt hat – unverzüglich abgerufen werden. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass eine ungehinderte Anlieferung und standfeste Aufstellung möglich ist. Andernfalls ist die Fa. Thomas Wolf GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Anfallende Mehrkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Käufers. Kommt der Käufer mit der Abnahme um mehr als zwei Wochen in Verzug ist die Fa. Thomas Wolf GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt pauschal 15 % des Bruttoauftragswertes, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Fa. Thomas Wolf GmbH kein oder nur geringerer Schaden entstanden ist. Auch die Fa. Thomas Wolf GmbH hat die Möglichkeit bei entsprechendem Nachweis höheren Schaden geltend zu machen.
  2. Soweit Ware auf Paletten angeliefert wird, sind Tauschpaletten bereitzuhalten, andernfalls werden diese in Rechnung gestellt. Zur Abholung von Paletten ist die Fa. Thomas Wolf GmbH nicht verpflichtet.
  3. Nimmt die Fa. Thomas Wolf GmbH, ohne Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung ausgelieferte Waren zurück, ist die Fa. Thomas Wolf GmbH dazu berechtigt, dem Käufer einen Betrag in Höhe von 15 % des Bruttoauftragswertes, mindestens einen Betrag i.H.v. 10,00 €, maximal einen Betrag i.H.v. 50,00 € als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

V.   Lieferfristen

  1. Sind Lieferfristen oder Liefertermine von der Fa. Thomas Wolf GmbH nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden, so gelten sie als nur annähernd vereinbart. Die Fa. Thomas Wolf GmbH kommt bei einer Überschreitung vereinbarter Lieferfristen oder Liefertermine erst durch schriftliche Mahnung des Käufers in Verzug.
  2. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, den der Käufer mit den Verpflichtungen der Fa. Thomas Wolf GmbH gegenüber, in Verzug gerät, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
    Von der Einhaltung von Lieferfristen ist die Fa. Thomas Wolf GmbH freigestellt, solange aufgrund höherer Gewalt, Streik, Material- bzw. Rohstoffverknappung und Lieferverzug unserer Vorlieferanten eine Lieferung nicht möglich ist.

VI.  Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von der Fa. Thomas Wolf GmbH gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung der Fa. Thomas Wolf GmbH.
  2. Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu verfügen und sie insbesondere weiterzuveräußern, soweit und solange die Rechte der Fa. Thomas Wolf GmbH aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Käufer sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Zu anderweitigen Verfügungen, insbesondere Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
  3. Die Forderungen des Käufers bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an die Fa. Thomas Wolf GmbH abgetreten. Die Fa. Thomas Wolf GmbH nimmt die Abtretung gleichzeitig an. Der Käufer ist auf Widerruf berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung selbst einzuziehen. Er darf aber nicht über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte verfügen.
  4. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache. Vielmehr wird der Verarbeitung durch den Käufer für die Fa. Thomas Wolf GmbH vorgenommen, die unter Begründung eines Verwahrungsverhältnisses Eigentümer wird.
  5. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Käufer nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht der Fa. Thomas Wolf GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für die Fa. Thomas Wolf GmbH. Die hiernach bestehenden Miteigentumsrechte des Verkäufers gelten sinngemäß als Vorbehaltsware entsprechend diesen Bedingungen. Die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung gilt in diesen Fällen nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
  6. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verarbeitet, werden die Ansprüche des Käufers in gleichem Umfang entsprechend den vorgenannten Bestimmungen an die Fa. Thomas Wolf GmbH im Voraus abgetreten.

VII.  Gewährleistung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf ihre Vertragsmäßigkeit zu prüfen und offensichtliche Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, innerhalb von acht Werktagen schriftlich anzuzeigen. Die entsprechende schriftliche Mängelanzeige muss die Art des Mangels sowie die hiervon betroffene Lieferung konkret bezeichnen.
    Bei Baustoffen – und Spezialbaustoffen ist der Käufer verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Ware eine repräsentative Probe zu nehmen und zu prüfen, ob das gelieferte Material mangelfrei ist und mit seiner Bestellung hinsichtlich Farbe, Farbnummer, Körnung, Gewicht, Menge, Größe und anderer wesentlicher Eigenschaften übereinstimmt. Für die Geeignetheit des Materials für den vorgesehenen zweck und die Richtigkeit der Abmessung ist die Fa. Thomas Wolf GmbH nur verantwortlich, wenn sie dies ausdrücklich zusichert.
    Beanstandete Waren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Fa. Thomas Wolf GmbH weiterverarbeitet werden.
  2. Im Falle der Einsendung der beanstandeten Ware ist die Probe unverzüglich zu verschließen und zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss Tag und Stunde der Probenahme, Ort und Art der Lagerung sowie die entsprechende Chargennummer enthalten. Warenproben, die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, können nicht anerkannt werden.
  3. Für den Fall gerechtfertigter Mängelrügen behält sich die Fa. Thomas Wolf GmbH vor, zunächst Gewähr durch Ersatzlieferung zu leisten und/oder die Kosten von Nachbesserungsarbeiten zu übernehmen, die mit der Fa. Thomas Wolf GmbH vor ihrer Durchführung abzustimmen sind. Für den Fall, dass der Einbau der Materialien von der Fa. Thomas Wolf GmbH selbst vorgenommen wird, hat der Käufer der Fa. Thomas Wolf GmbH ein Nachbesserungsrecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen einzuräumen. Die Geltendmachung eines Vorteilsausgleichs behält sich die Fa. Thomas Wolf GmbH vor.
  4. Die Fa. Thomas Wolf GmbH kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen der Fa. Thomas Wolf GmbH gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt.
  5. Soweit nichts anderes zwischen der Fa. Thomas Wolf GmbH und dem Käufer vereinbart wurde, verjähren sämtliche Mängelansprüche des Käufers gegen die Fa. Thomas Wolf GmbH innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Ware.

VIII. Haftung

Die Fa. Thomas Wolf GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Haftung nicht nachfolgend ausgeschlossen ist:

Die Fa. Thomas Wolf GmbH schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

Soweit die Haftung der Fa. Thomas Wolf GmbH aufgrund der vorstehenden Regelung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. Thomas Wolf GmbH.

IX.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Hauptbetriebes der Fa. Thomas Wolf GmbH, Aiblinger Str. 10, 83059 Kolbermoor, Bayern.
  2. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckladen ist Rosenheim.

X.   Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

Für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gelten diese Bestimmungen nur, soweit sie nicht den §§ 305 ff. §§ 474 ff. BGB widersprechen.

 

Kolbermoor, 10. August 2015

Sitz der Gesellschaft:  Aiblinger Str. 10, 83059 Kolbermoor, Bayern, Deutschland
Amtsgericht:                Rosenheim, Zweigstelle Bad Aibling D2902
Handelsregister:         Handelsregister Traunstein HRB 24573
Geschäftsführer:         Thomas Wolf

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